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   BVerwG, 23.07.1993 - 1 DB 17.93   

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https://dejure.org/1993,12743
BVerwG, 23.07.1993 - 1 DB 17.93 (https://dejure.org/1993,12743)
BVerwG, Entscheidung vom 23.07.1993 - 1 DB 17.93 (https://dejure.org/1993,12743)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juli 1993 - 1 DB 17.93 (https://dejure.org/1993,12743)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnungsantrag wegen Besorgnis der Befangenheit eines Richters - Statthaftigkeit eines Rechtsmittels gegen einen Beschluss bzgl. eines Richterablehnungsantrags im Zusammenhang mit den einstufig geregelten Verfahren - Einstufigkeit des Berichtigungsverfahrens - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1993 - 1 DB 17.93
    Die sich mit der Richterablehnung befassende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Februar 1967 - 2 BvR 235/64 - (BVerfGE 21, 139 <145 [BVerfG 08.02.1967 - 2 BvR 235/64]-146>) verlangt zudem lediglich, daß die Verfahrensgesetze die Möglichkeit der Ablehnung eines Richters überhaupt vorsehen.
  • BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde bei Nichtbeteiligung am

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1993 - 1 DB 17.93
    Das Recht auf rechtliches Gehör wird ebenso wenig verletzt, da sich aus Art. 103 Abs. 1 GG nicht entnehmen läßt, daß gegen gerichtliche Entscheidungen stets ein Rechtsmittel an ein höheres Gericht gegeben sein muß (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. März 1970 - 2 BvR 721/67 - BVerfGE 28, 88 [BVerfG 10.03.1970 - 2 BvR 721/67]).
  • BVerwG, 21.11.1968 - I DB 26.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1993 - 1 DB 17.93
    Eine zusätzliche Gerichtsinstanz kann nämlich nicht dadurch eröffnet werden, daß eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung erfolgt (vgl. BVerwGE 63, 198 [BVerwG 19.03.1979 - 1 DB 3/79]; BVerwGE 33, 209 [BVerwG 21.11.1968 - I DB 26/68]).
  • BVerwG, 26.01.1979 - 1 DB 2.79
    Auszug aus BVerwG, 23.07.1993 - 1 DB 17.93
    Zwar bleibt grundsätzlich bei derartigen Nebenentscheidungen die Entscheidung über die Verfahrenskosten dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 26. Januar 1979 - BVerwG 1 DB 2, 79 - BVerwGE 63, 186).
  • BVerwG, 19.03.1979 - 1 DB 3.79
    Auszug aus BVerwG, 23.07.1993 - 1 DB 17.93
    Eine zusätzliche Gerichtsinstanz kann nämlich nicht dadurch eröffnet werden, daß eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung erfolgt (vgl. BVerwGE 63, 198 [BVerwG 19.03.1979 - 1 DB 3/79]; BVerwGE 33, 209 [BVerwG 21.11.1968 - I DB 26/68]).
  • BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 635/52

    Kein grundrechtlicher Anspruch auf mehrere Instanzen in Dienststrafsachen

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1993 - 1 DB 17.93
    Daß grundsätzlich ein einstufiges Verfahren in Disziplinarsachen verfassungsgemäß ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Beschluß vom 7. Juli 1955 - 1 BvR 635/52 - (BVerfGE 4, 205) festgestellt.
  • BDH, 05.01.1961 - II DV 6/60

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung im

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1993 - 1 DB 17.93
    Dies gilt aber nicht in den einstufig geregelten Verfahren, die mit einer endgültigen Entscheidung des Bundesdisziplinargerichts enden (Beschluß vom 5. Januar 1961 - BDH II DV 6/60 - BDHE 5, 138), und zwar sowohl für Hauptsacheverfahren als auch für die entsprechenden Zwischenverfahren (vgl. Köhler/Ratz, BDO, Kommentar, § 79 Rdn. 3; Claussen/Janzen, Bundesdisziplinarordnung, Handkommentar, 7. Aufl., § 79 Rdn. 5).
  • OLG Köln, 19.03.1976 - Ss 118/76
    Auszug aus BVerwG, 23.07.1993 - 1 DB 17.93
    Mithin ist auch der die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit zurückweisende Beschluß des Bundesdisziplinargerichts im vorliegenden Fall der Anfechtung entzogen (s. auch OLG Köln, Beschluß vom 19. März 1976 - Ss 118/76 - MDR 1976, 774).
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